28.02.10
Im aktuellen Antrag NR 1742 "Bei neuen städtischen Bauten künftig Veränderungsrecht vertraglich sichern" ziehen die Fraktion der Freien Wähler und ihre planungspolitische Sprecherin Dr. von Beckh die Konsequenzen aus dem Konflikt um den sogenannten Tisch vor der Kunsthalle Schirn. Die Existenzberechtigung dieses funktionslosen Bauwerks ist bekanntlich durch die Neuplanung des Dom-Römer-Bereichs nicht mehr gegeben. Doch der Architekt der Schirn wehrt sich gegen den Abriss des Tischs.
Nach dem Urheberrecht wäre der Tisch nur zu beseitigen, durch einen kompletten Abbruch der Kunsthalle Schirn. Das wäre stadtplanerisch zwar vielleicht sinnvoll, ist aber derzeit finanziell für die Stadtfinanzen kaum verkraftbar. An diesem Beispiel wird nach Ansicht der Freien Wähler deutlich, dass eine Änderung nicht generell ausgeschlossen sein sollte. Die Fraktion fordert deshalb die Stadtverordneten zu folgendem Beschluss auf:
"Der Magistrat wird beauftragt, bei der Vergabe von Aufträgen für Hochbauten mit dem jeweiligen Architekten einen Vertrag zu schließen, der Veränderungen des Gebäudes ermöglicht, falls sie durch eine Neuplanung der Umgebung erforderlich werden."
Nur durch solche Verträge können die begründeten Interessen des städtischen Bauherren an Änderungen gegenüber den Interessen des Urhebers am Erhalt gesichert werden. Die Freien Wähler halten diese Einschränkung der Architektenrechte auch deshalb für zumut- und machbar, weil nur in seltenen Fällen Situationen entstehen, in denen die Stadt von dieser Einschränkung Gebrauch machen wird.
PRESSEMITTEILUNG 18/2010
Frankfurt/Main, 28. Februar 2010
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