17.01.10
Bare Münze wert ist für viele Frankfurter Bürgerinnen und Bürger ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2008, das die seit dem Jahr 2000 vorgenommene Berechnung von 16 bzw. 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Trinkwasserhausanschlüsse für unzulässig erklärt hat. Dieses Urteil verpflichtet die Mainova, allen Kunden die seit 2000 für Reparaturen an bestehenden Trinkwasserhausanschlüssen zu viel erhobene Mehrwertsteuer zurückzuerstatten.
Das geschieht allerdings bislang nur auf ausdrückliche Rück-forderung der Betroffenen. In diesen Fällen zahlt die Mainova die zuviel erhobenen Mehrwertsteuerbeträge auch anstandslos und prompt zurück. Diese Erkenntnis gewonnen haben die Freien Wähler durch die bislang vorliegenden Erfahrungen ihrer Informationskampagne in einigen Stadtvierteln, in denen die Bürger auf diese Möglichkeit hingewiesen wurden. Für etliche Frankfurter hatte das bereits einen unverhofften Geldsegen in unterschiedlicher dreistelliger Höhe zur Folge. Allerdings übersteigt die Information aller potentiell Betroffenen die Möglichkeiten der Freien Wähler.
Deshalb hat die Fraktion im Römer nun mit dem aktuellen Antrag NR 1691 die Stadtverordneten aufgefordert, auf den Magistrat einzuwirken, dass die Mainova allen Kunden auch unaufgefordert zu viel erhobene Mehrwertsteuer seit dem Jahr 2000 zurückerstattet. Dieses Vorgehen entspräche der Gleichbehandlung der Mainova-Kunden, die nicht alle über das Urteil des Bundesfinanzhofs Kenntnis haben, wonach das Legen von Wasserhausanschlüssen als Teilaspekt der Lieferung von Wasser anzusehen ist. Folglich sind laut Urteil des Bundesfinanzhofs auch die Kosten für die Anschlussleistung in der Wasserversorgung mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zu berechnen.
PRESSEMITTEILUNG 3/2010
Frankfurt/Main, 17. Januar 2009
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