24.11.09
Rückwirkend zum 1.1.2000 schreibt die Mainova die Mehrwertsteuerdifferenz zwischen 19 % (16 %) und 7 % gut. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass das Legen und Reparieren eines Trinkwasseranschlusses unter dem Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt und hierfür nur 7 % Mehrwertsteuer berechnet werden dürfen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Freie Wähler-Fraktion im Römer
Telefon 209788-25 /-24
Hier ein Link zum Antrag auf Erstattung von Umsatzsteuer zum Wasserhausanschluß:
http://www.mainova.de/privatkunden/20266.jsp
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