FW Freie Wähler informieren

24.11.09

Bis zu € 400 Mehrwertsteuerrückzahlung für Trinkwasser-Hausanschlüsse

Rückwirkend zum 1.1.2000 schreibt die Mainova die Mehrwertsteuerdifferenz zwischen 19 % (16 %) und 7 % gut. Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass das Legen und Reparieren eines Trinkwasseranschlusses unter dem Begriff „Lieferung von Wasser“ fällt und hierfür nur 7 % Mehrwertsteuer berechnet werden dürfen.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Freie Wähler-Fraktion im Römer

Telefon 209788-25 /-24

Hier ein Link zum Antrag auf Erstattung von Umsatzsteuer zum Wasserhausanschluß:

http://www.mainova.de/privatkunden/20266.jsp